
Unsere Leistungen
WEG-Verwalter Paket
Der WEG-Verwalter ist für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer zuständig, § 20 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Vom Gemeinschaftseigentum umfasst sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die kein Sondereigentum (Eigentumswohnung) oder kein Eigentum eines Dritten sind, § 1 Abs. 5 WEG.
Mietverwalter Paket
Der Mietverwalter ist in der Regel mit der Vermietung, Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen für den Eigentümer des Objektes tätig. Eigentümer können eine einzelne, natürliche Person, mehrere Personen (etwa Ehegatten, BGB-Gesellschaft, Erbengemeinschaft) oder auch eine juristische Person (etwa GmbH) sein.
Gewerbeverwalter Paket
Die Gewerbeverwaltung umfasst die Verwaltung von Räumen oder Gebäuden, die nicht der wohnungswirtschaftlichen Nutzung dienen. In der Regel sind das Büro- und Verwaltungsgebäude, Kaufhäuser, Einkaufszentren, Ärztehäuser und Lagerhallen. Auch hier ist der Verwalter Stellvertreter des Eigentümers und betreut Verwendung und Vermietung der gewerblich genutzten Gebäude und Grundstücke.
Diese Aufgaben erfüllen wir als WEG-Verwalter
Der WEG-Verwalter ist für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer zuständig, § 20 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Vom Gemeinschaftseigentum umfasst sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die kein Sondereigentum (Eigentumswohnung) oder kein Eigentum eines Dritten sind, § 1 Abs. 5 WEG.
Die Aufgaben des WEG-Verwalters ergeben sich aus §§ 27, 28 WEG, der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag. Dazu gehören im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
Diese Aufgaben erfüllen wir als Miet-Verwalter
Der Miet-Verwalter ist in der Regel mit der Vermietung, Durchführung (insbesondere Erstellung der Betriebskostenabrechnungen) und Abwicklung von Mietverhältnissen für den Eigentümer des Objektes tätig. Eigentümer können eine einzelne natürliche Person, mehrere Personen (etwa Ehegatten, BGB-Gesellschaft, Erbengemeinschaft) oder auch eine juristische Person (etwa GmbH) sein. Dabei erstreckt sich die Verwaltung grundsätzlich auf die gesamte Immobilie (etwa Miethäuser mit mehreren Wohnungen, aber auch Einfamilienhäuser).
Maßgeblich für die Aufgaben des Miet-Verwalters ist in erster Linie der Verwaltervertrag. Erfasst sind meistens nachstehende Tätigkeiten:
Diese Aufgaben erfüllen wir als Sondereigentumsverwalter
Auch der Sondereigentums-Verwalter ist mit der Vermietung, Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen beauftragt. Diese erstreckt sich aber nur auf das Sondereigentum (Eigentumswohnungen). Sondereigentümer sind meistens Einzelpersonen oder mehrere Personen (etwa Eheleute oder Erbengemeinschaften). Der Sondereigentums-Verwalter kann zwar, muss aber nicht zugleich auch der WEG-Verwalter sein. Dabei kann der Verwalter auch mehrere Eigentumswohnungen derselben oder unterschiedlicher Eigentümer betreuen.
Der Gegenstand der Sonderverwaltung ergibt sich aus dem zugehörigen Verwaltervertrag. Dem Sondereigentums-Verwalter werden meistens folgende Aufgaben übertragen.
Diese Aufgaben erfüllen wir als Gewerbeverwalter
Die Gewerbeverwaltung umfasst die Verwaltung von Räumen oder Gebäuden, die nicht der wohnungswirtschaftlichen Nutzung dienen. In der Regel sind das Büro- und Verwaltungsgebäude, Kaufhäuser, Einkaufszentren, Ärztehäuser und Lagerhallen. Auch hier ist der Verwalter Stellvertreter des Eigentümers und betreut Verwendung und Vermietung der gewerblich genutzten Gebäude und Grundstücke.
Bei der Gewerbeverwaltung erbringen wir u.a. folgende Leistungen:
-
Sicherstellung einer kontinuierlichen, solventen und zufriedenen Mieterstruktur
-
Buchhalterische Erfassung aller Geldbewegungen
-
Neuvermietung bei Leerstand inkl. der Erstellung von Mietverträgen unter Berücksichtigung von Synergieeffekten bei der Art der Unternehmen (Mieter)
-
Kontrolle der Mietzahlungen
-
Einzelabrechnung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung mit Mietern
-
Überwachung und Vergabe von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
-
Übernahme von Schriftwechseln mit Mietern und Behörden
-
Berücksichtigung der Marktentwicklung für gute Rentabilität
