
Unsere Leistungen
WEG-Verwalter Paket
Der WEG-Verwalter ist für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer zuständig, § 20 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Vom Gemeinschaftseigentum umfasst sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die kein Sondereigentum (Eigentumswohnung) oder kein Eigentum eines Dritten sind, § 1 Abs. 5 WEG.
Mietverwalter Paket
Der Mietverwalter ist in der Regel mit der Vermietung, Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen für den Eigentümer des Objektes tätig. Eigentümer können eine einzelne, natürliche Person, mehrere Personen (etwa Ehegatten, BGB-Gesellschaft, Erbengemeinschaft) oder auch eine juristische Person (etwa GmbH) sein.
Gewerbeverwalter Paket
Die Gewerbeverwaltung umfasst die Verwaltung von Räumen oder Gebäuden, die nicht der wohnungswirtschaftlichen Nutzung dienen. In der Regel sind das Büro- und Verwaltungsgebäude, Kaufhäuser, Einkaufszentren, Ärztehäuser und Lagerhallen. Auch hier ist der Verwalter Stellvertreter des Eigentümers und betreut Verwendung und Vermietung der gewerblich genutzten Gebäude und Grundstücke.
Diese Aufgaben erfüllen wir als WEG-Verwalter
Der WEG-Verwalter ist für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer zuständig, § 20 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Vom Gemeinschaftseigentum umfasst sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die kein Sondereigentum (Eigentumswohnung) oder kein Eigentum eines Dritten sind, § 1 Abs. 5 WEG.
Die Aufgaben des WEG-Verwalters ergeben sich aus §§ 27, 28 WEG, der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag. Dazu gehören im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
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Wie garantieren wir Ihnen die Qualität des Mieterauswahlverfahrens?EXPERTISE UND MARKTKENNTNIS – Wir kennen den Markt, das Nachfrageverhalten, die Objekte, die aktuell angeboten werden und wissen zudem, wie man mit einer modernen Marken- und Verkaufsstrategie die in Frage kommenden Mieter findet. TRANSPARENZ – Eine Zusammenarbeit mit uns hält Sie stets darüber informiert, wie es mit de Vermietung vorangeht. AUSWAHL VON KANDIDATEN – Unser mehrstufiger Rekrutierungs- und Identifizierungsprozess filtert aus der Masse der Bewerber die Kandidaten heraus, die für das Mietobjekt am geeignetsten sind. BONITÄTSPRÜFUNG – Wir überprüfen die Bonität der relevanten Kandidaten. In diesem Zusammenhang ziehen wir Auskünfte bei Auskunftsdateien, sprechen mit ehemaligen Vermietern und beschaffen Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen.
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Sie benötigen eine Teilungserklärung?Die Teilungserklärung ist ein durch einen Notarbeglaubigtes Dokument, das die Aufeilung einer Immobilie (z. B. eines Mehrfamilienhauses, mehrerer Reihenhäuser) festlegt. Sollen einzelne Wohneinheiten einer Immobilie verkauft werden, ist es notwendig, die Teilungserklärung für ein Haus vor der Veräußerung zu erstellen. Denn erst durch die Erklärung ist es möglich, einen eigenen Grundbucheintrag für jede Wohneinheit erstellen zu lassen. Die rechtliche Grundlage für die Teilungserklärung bildet § 8 WEG. Was steht in der Teilungserklärung? Die Teilungserklärung für ein Haus und regelt die konkreten Eigentumsverhältnisse sowie Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer bzw. der Eigentümergemeinscha=. Das Dokument ist entsprechend umfassend und enthält die folgenden Punkte: Die Miteigentumsanteile in 100stel, 1000stel oder 10.000stel Lage, Größe und Anzahl aller Wohnungen Angaben zu Sonder- und Gemeinscha=seigentum sowie Sondernutzungsrecht Beschreibung des Sonder- und Gemeinscha=seigentums Beschreibung der Wohneinheiten Beschreibung des Grundstücks Angaben zum S9mmrecht Aufteilung der Kosten und Lasten Bei Bedarf melden Sie sich gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch bei uns.
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Welche Aufgaben hat eine Hausverwaltung?Die Aufgaben einer Hausverwaltung hängen von der Art der Verwaltung ab. Im Allgemeinen kann man jedoch zwischen kaufmännischen, technischen und juristischen Aufgaben unterscheiden.
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Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung?Die WEG-Verwaltung verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum, die Mietverwaltung vertritt den einzelnen Eigentümer einer Eigentumswohnung gegenüber dem Mieter und der WEG. Die Befugnis des WEG-Verwalters endet quasi vor der Wohnungstür.
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Wie hoch sind die Kosten für eine Hausverwaltung?Die Kosten für eine Hausverwaltung hängen von verschiedenen Faktoren wie der Art der Verwaltung, der Anzahl der Einheiten und dem Zustand der Immobilie ab. Durchschnittlich entstehen Kosten von 30 bis 60 Euro pro Wohneinheit pro Monat.
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Kaufmännische Aufgaben der HausverwaltungDie kaufmännischen Aufgaben umfassen alle finanziellen Aspekte der Verwaltung. Dazu zählen unter anderem die Verwaltung der Mieteinnahmen, die Forderung von Mietrückständen, die Erstellung der Nebenkostenabrechnung sowie die Bezahlung von Dienstleistern wie Hausmeistern und Gärtnern. Die Hausverwaltung hat auch die Aufgabe, die Versorgungsdienstleistungen wie Kabel, Strom und Warmwasser zu bezahlen und die Buchführung zu führen. Insbesondere bei der Hausverwaltung einer WEG gibt es wichtige wirtschaftliche Aspekte, die zusätzlich beachtet werden müssen. Dazu zählen beispielsweise der Jahresabschluss über alle entstandenen Kosten sowie der Wirtschaftsplan für das anstehende Jahr. Beide sind wichtig für die Umlage auf alle Eigentümer, gemäß des Umlageschlüssels.
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Technische AufgabenZu den klassischen Aufgaben einer Hausverwaltung zählen die technischen Tätigkeiten wie die regelmäßige Überprüfung des Gebäudezustands, Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Kontrolle und Verwaltung von externen Dienstleistern wie Hausmeistern und Gärtnern. Ebenso gehört die Überwachung und Kontrolle der häuslichen Anlagen wie Heizung, Klimaanlage, Klingel oder Briefkästen zu den Aufgaben. Auch die Durchführung von Modernisierungsarbeiten fällt in diesen Bereich.
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Juristische HausverwaltungDie juristische Hausverwaltung ist eine wichtige Aufgabe der Hausverwaltung. Hierbei geht es vor allem darum, rechtliche Fragen und Angelegenheiten zu klären und die Interessen der Eigentümer oder Mieter zu vertreten. Die Aufgaben der juristischen Hausverwaltung können je nach Bedarf variieren. Im Allgemeinen umfassen sie jedoch folgende Tätigkeiten: Durchsetzung von Mieterhöhungen: Dabei müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie z.B. die Miethöhe vergleichbarer Objekte in der Umgebung, die Instandhaltungskosten, die Marktsituation und die Inflation. Die Hausverwaltung muss in der Lage sein, eine angemessene Erhöhung der Miete zu berechnen und durchzusetzen. Durchführung von Rechtsmaßnahmen bei Mietrückständen: Wenn Mieter ihre Miete nicht pünktlich zahlen, muss die Hausverwaltung handeln. Die juristische Hausverwaltung ist hierbei dafür verantwortlich, Mietrückstände einzufordern und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Meldung von Schadensfällen an Versicherung: Im Falle eines Schadensfalles die Versicherung informieren und gegebenenfalls die Schadensregulierung in die Wege leiten. Vertretung der Eigentümer gegenüber Dritten: Die Hausverwaltung vertritt die Interessen der Eigentümer gegenüber Dritten, wie z.B. Handwerkern oder Mietern. Beratung über neue Gesetzgeber, die Eigentümer betreffen könnten: Die Hausverwaltung muss über neue Gesetzgeber informiert sein, die sich auf die Immobilienbranche auswirken könnten. Sie sollte Eigentümer über die neuesten Entwicklungen und Änderungen im Miet- und Immobilienrecht informieren und sie bei der Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen unterstützen.
Diese Aufgaben erfüllen wir als Miet-Verwalter
Der Miet-Verwalter ist in der Regel mit der Vermietung, Durchführung (insbesondere Erstellung der Betriebskostenabrechnungen) und Abwicklung von Mietverhältnissen für den Eigentümer des Objektes tätig. Eigentümer können eine einzelne natürliche Person, mehrere Personen (etwa Ehegatten, BGB-Gesellschaft, Erbengemeinschaft) oder auch eine juristische Person (etwa GmbH) sein. Dabei erstreckt sich die Verwaltung grundsätzlich auf die gesamte Immobilie (etwa Miethäuser mit mehreren Wohnungen, aber auch Einfamilienhäuser).
Maßgeblich für die Aufgaben des Miet-Verwalters ist in erster Linie der Verwaltervertrag. Erfasst sind meistens nachstehende Tätigkeiten:
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Wie garantieren wir Ihnen die Qualität des Mieterauswahlverfahrens?EXPERTISE UND MARKTKENNTNIS – Wir kennen den Markt, das Nachfrageverhalten, die Objekte, die aktuell angeboten werden und wissen zudem, wie man mit einer modernen Marken- und Verkaufsstrategie die in Frage kommenden Mieter findet. TRANSPARENZ – Eine Zusammenarbeit mit uns hält Sie stets darüber informiert, wie es mit de Vermietung vorangeht. AUSWAHL VON KANDIDATEN – Unser mehrstufiger Rekrutierungs- und Identifizierungsprozess filtert aus der Masse der Bewerber die Kandidaten heraus, die für das Mietobjekt am geeignetsten sind. BONITÄTSPRÜFUNG – Wir überprüfen die Bonität der relevanten Kandidaten. In diesem Zusammenhang ziehen wir Auskünfte bei Auskunftsdateien, sprechen mit ehemaligen Vermietern und beschaffen Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen.
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Sie benötigen eine Teilungserklärung?Die Teilungserklärung ist ein durch einen Notarbeglaubigtes Dokument, das die Aufeilung einer Immobilie (z. B. eines Mehrfamilienhauses, mehrerer Reihenhäuser) festlegt. Sollen einzelne Wohneinheiten einer Immobilie verkauft werden, ist es notwendig, die Teilungserklärung für ein Haus vor der Veräußerung zu erstellen. Denn erst durch die Erklärung ist es möglich, einen eigenen Grundbucheintrag für jede Wohneinheit erstellen zu lassen. Die rechtliche Grundlage für die Teilungserklärung bildet § 8 WEG. Was steht in der Teilungserklärung? Die Teilungserklärung für ein Haus und regelt die konkreten Eigentumsverhältnisse sowie Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer bzw. der Eigentümergemeinscha=. Das Dokument ist entsprechend umfassend und enthält die folgenden Punkte: Die Miteigentumsanteile in 100stel, 1000stel oder 10.000stel Lage, Größe und Anzahl aller Wohnungen Angaben zu Sonder- und Gemeinscha=seigentum sowie Sondernutzungsrecht Beschreibung des Sonder- und Gemeinscha=seigentums Beschreibung der Wohneinheiten Beschreibung des Grundstücks Angaben zum S9mmrecht Aufteilung der Kosten und Lasten Bei Bedarf melden Sie sich gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch bei uns.
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Welche Aufgaben hat eine Hausverwaltung?Die Aufgaben einer Hausverwaltung hängen von der Art der Verwaltung ab. Im Allgemeinen kann man jedoch zwischen kaufmännischen, technischen und juristischen Aufgaben unterscheiden.
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Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung?Die WEG-Verwaltung verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum, die Mietverwaltung vertritt den einzelnen Eigentümer einer Eigentumswohnung gegenüber dem Mieter und der WEG. Die Befugnis des WEG-Verwalters endet quasi vor der Wohnungstür.
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Wie hoch sind die Kosten für eine Hausverwaltung?Die Kosten für eine Hausverwaltung hängen von verschiedenen Faktoren wie der Art der Verwaltung, der Anzahl der Einheiten und dem Zustand der Immobilie ab. Durchschnittlich entstehen Kosten von 30 bis 60 Euro pro Wohneinheit pro Monat.
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Kaufmännische Aufgaben der HausverwaltungDie kaufmännischen Aufgaben umfassen alle finanziellen Aspekte der Verwaltung. Dazu zählen unter anderem die Verwaltung der Mieteinnahmen, die Forderung von Mietrückständen, die Erstellung der Nebenkostenabrechnung sowie die Bezahlung von Dienstleistern wie Hausmeistern und Gärtnern. Die Hausverwaltung hat auch die Aufgabe, die Versorgungsdienstleistungen wie Kabel, Strom und Warmwasser zu bezahlen und die Buchführung zu führen. Insbesondere bei der Hausverwaltung einer WEG gibt es wichtige wirtschaftliche Aspekte, die zusätzlich beachtet werden müssen. Dazu zählen beispielsweise der Jahresabschluss über alle entstandenen Kosten sowie der Wirtschaftsplan für das anstehende Jahr. Beide sind wichtig für die Umlage auf alle Eigentümer, gemäß des Umlageschlüssels.
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Technische AufgabenZu den klassischen Aufgaben einer Hausverwaltung zählen die technischen Tätigkeiten wie die regelmäßige Überprüfung des Gebäudezustands, Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Kontrolle und Verwaltung von externen Dienstleistern wie Hausmeistern und Gärtnern. Ebenso gehört die Überwachung und Kontrolle der häuslichen Anlagen wie Heizung, Klimaanlage, Klingel oder Briefkästen zu den Aufgaben. Auch die Durchführung von Modernisierungsarbeiten fällt in diesen Bereich.
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Juristische HausverwaltungDie juristische Hausverwaltung ist eine wichtige Aufgabe der Hausverwaltung. Hierbei geht es vor allem darum, rechtliche Fragen und Angelegenheiten zu klären und die Interessen der Eigentümer oder Mieter zu vertreten. Die Aufgaben der juristischen Hausverwaltung können je nach Bedarf variieren. Im Allgemeinen umfassen sie jedoch folgende Tätigkeiten: Durchsetzung von Mieterhöhungen: Dabei müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie z.B. die Miethöhe vergleichbarer Objekte in der Umgebung, die Instandhaltungskosten, die Marktsituation und die Inflation. Die Hausverwaltung muss in der Lage sein, eine angemessene Erhöhung der Miete zu berechnen und durchzusetzen. Durchführung von Rechtsmaßnahmen bei Mietrückständen: Wenn Mieter ihre Miete nicht pünktlich zahlen, muss die Hausverwaltung handeln. Die juristische Hausverwaltung ist hierbei dafür verantwortlich, Mietrückstände einzufordern und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Meldung von Schadensfällen an Versicherung: Im Falle eines Schadensfalles die Versicherung informieren und gegebenenfalls die Schadensregulierung in die Wege leiten. Vertretung der Eigentümer gegenüber Dritten: Die Hausverwaltung vertritt die Interessen der Eigentümer gegenüber Dritten, wie z.B. Handwerkern oder Mietern. Beratung über neue Gesetzgeber, die Eigentümer betreffen könnten: Die Hausverwaltung muss über neue Gesetzgeber informiert sein, die sich auf die Immobilienbranche auswirken könnten. Sie sollte Eigentümer über die neuesten Entwicklungen und Änderungen im Miet- und Immobilienrecht informieren und sie bei der Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen unterstützen.
Diese Aufgaben erfüllen wir als Sondereigentumsverwalter
Auch der Sondereigentums-Verwalter ist mit der Vermietung, Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen beauftragt. Diese erstreckt sich aber nur auf das Sondereigentum (Eigentumswohnungen). Sondereigentümer sind meistens Einzelpersonen oder mehrere Personen (etwa Eheleute oder Erbengemeinschaften). Der Sondereigentums-Verwalter kann zwar, muss aber nicht zugleich auch der WEG-Verwalter sein. Dabei kann der Verwalter auch mehrere Eigentumswohnungen derselben oder unterschiedlicher Eigentümer betreuen.
Der Gegenstand der Sonderverwaltung ergibt sich aus dem zugehörigen Verwaltervertrag. Dem Sondereigentums-Verwalter werden meistens folgende Aufgaben übertragen.
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Wie garantieren wir Ihnen die Qualität des Mieterauswahlverfahrens?EXPERTISE UND MARKTKENNTNIS – Wir kennen den Markt, das Nachfrageverhalten, die Objekte, die aktuell angeboten werden und wissen zudem, wie man mit einer modernen Marken- und Verkaufsstrategie die in Frage kommenden Mieter findet. TRANSPARENZ – Eine Zusammenarbeit mit uns hält Sie stets darüber informiert, wie es mit de Vermietung vorangeht. AUSWAHL VON KANDIDATEN – Unser mehrstufiger Rekrutierungs- und Identifizierungsprozess filtert aus der Masse der Bewerber die Kandidaten heraus, die für das Mietobjekt am geeignetsten sind. BONITÄTSPRÜFUNG – Wir überprüfen die Bonität der relevanten Kandidaten. In diesem Zusammenhang ziehen wir Auskünfte bei Auskunftsdateien, sprechen mit ehemaligen Vermietern und beschaffen Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen.
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Sie benötigen eine Teilungserklärung?Die Teilungserklärung ist ein durch einen Notarbeglaubigtes Dokument, das die Aufeilung einer Immobilie (z. B. eines Mehrfamilienhauses, mehrerer Reihenhäuser) festlegt. Sollen einzelne Wohneinheiten einer Immobilie verkauft werden, ist es notwendig, die Teilungserklärung für ein Haus vor der Veräußerung zu erstellen. Denn erst durch die Erklärung ist es möglich, einen eigenen Grundbucheintrag für jede Wohneinheit erstellen zu lassen. Die rechtliche Grundlage für die Teilungserklärung bildet § 8 WEG. Was steht in der Teilungserklärung? Die Teilungserklärung für ein Haus und regelt die konkreten Eigentumsverhältnisse sowie Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer bzw. der Eigentümergemeinscha=. Das Dokument ist entsprechend umfassend und enthält die folgenden Punkte: Die Miteigentumsanteile in 100stel, 1000stel oder 10.000stel Lage, Größe und Anzahl aller Wohnungen Angaben zu Sonder- und Gemeinscha=seigentum sowie Sondernutzungsrecht Beschreibung des Sonder- und Gemeinscha=seigentums Beschreibung der Wohneinheiten Beschreibung des Grundstücks Angaben zum S9mmrecht Aufteilung der Kosten und Lasten Bei Bedarf melden Sie sich gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch bei uns.
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Welche Aufgaben hat eine Hausverwaltung?Die Aufgaben einer Hausverwaltung hängen von der Art der Verwaltung ab. Im Allgemeinen kann man jedoch zwischen kaufmännischen, technischen und juristischen Aufgaben unterscheiden.
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Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung?Die WEG-Verwaltung verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum, die Mietverwaltung vertritt den einzelnen Eigentümer einer Eigentumswohnung gegenüber dem Mieter und der WEG. Die Befugnis des WEG-Verwalters endet quasi vor der Wohnungstür.
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Wie hoch sind die Kosten für eine Hausverwaltung?Die Kosten für eine Hausverwaltung hängen von verschiedenen Faktoren wie der Art der Verwaltung, der Anzahl der Einheiten und dem Zustand der Immobilie ab. Durchschnittlich entstehen Kosten von 30 bis 60 Euro pro Wohneinheit pro Monat.
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Kaufmännische Aufgaben der HausverwaltungDie kaufmännischen Aufgaben umfassen alle finanziellen Aspekte der Verwaltung. Dazu zählen unter anderem die Verwaltung der Mieteinnahmen, die Forderung von Mietrückständen, die Erstellung der Nebenkostenabrechnung sowie die Bezahlung von Dienstleistern wie Hausmeistern und Gärtnern. Die Hausverwaltung hat auch die Aufgabe, die Versorgungsdienstleistungen wie Kabel, Strom und Warmwasser zu bezahlen und die Buchführung zu führen. Insbesondere bei der Hausverwaltung einer WEG gibt es wichtige wirtschaftliche Aspekte, die zusätzlich beachtet werden müssen. Dazu zählen beispielsweise der Jahresabschluss über alle entstandenen Kosten sowie der Wirtschaftsplan für das anstehende Jahr. Beide sind wichtig für die Umlage auf alle Eigentümer, gemäß des Umlageschlüssels.
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Technische AufgabenZu den klassischen Aufgaben einer Hausverwaltung zählen die technischen Tätigkeiten wie die regelmäßige Überprüfung des Gebäudezustands, Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie die Kontrolle und Verwaltung von externen Dienstleistern wie Hausmeistern und Gärtnern. Ebenso gehört die Überwachung und Kontrolle der häuslichen Anlagen wie Heizung, Klimaanlage, Klingel oder Briefkästen zu den Aufgaben. Auch die Durchführung von Modernisierungsarbeiten fällt in diesen Bereich.
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Juristische HausverwaltungDie juristische Hausverwaltung ist eine wichtige Aufgabe der Hausverwaltung. Hierbei geht es vor allem darum, rechtliche Fragen und Angelegenheiten zu klären und die Interessen der Eigentümer oder Mieter zu vertreten. Die Aufgaben der juristischen Hausverwaltung können je nach Bedarf variieren. Im Allgemeinen umfassen sie jedoch folgende Tätigkeiten: Durchsetzung von Mieterhöhungen: Dabei müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie z.B. die Miethöhe vergleichbarer Objekte in der Umgebung, die Instandhaltungskosten, die Marktsituation und die Inflation. Die Hausverwaltung muss in der Lage sein, eine angemessene Erhöhung der Miete zu berechnen und durchzusetzen. Durchführung von Rechtsmaßnahmen bei Mietrückständen: Wenn Mieter ihre Miete nicht pünktlich zahlen, muss die Hausverwaltung handeln. Die juristische Hausverwaltung ist hierbei dafür verantwortlich, Mietrückstände einzufordern und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten. Meldung von Schadensfällen an Versicherung: Im Falle eines Schadensfalles die Versicherung informieren und gegebenenfalls die Schadensregulierung in die Wege leiten. Vertretung der Eigentümer gegenüber Dritten: Die Hausverwaltung vertritt die Interessen der Eigentümer gegenüber Dritten, wie z.B. Handwerkern oder Mietern. Beratung über neue Gesetzgeber, die Eigentümer betreffen könnten: Die Hausverwaltung muss über neue Gesetzgeber informiert sein, die sich auf die Immobilienbranche auswirken könnten. Sie sollte Eigentümer über die neuesten Entwicklungen und Änderungen im Miet- und Immobilienrecht informieren und sie bei der Umsetzung von gesetzlichen Anforderungen unterstützen.
Diese Aufgaben erfüllen wir als Gewerbeverwalter
Die Gewerbeverwaltung umfasst die Verwaltung von Räumen oder Gebäuden, die nicht der wohnungswirtschaftlichen Nutzung dienen. In der Regel sind das Büro- und Verwaltungsgebäude, Kaufhäuser, Einkaufszentren, Ärztehäuser und Lagerhallen. Auch hier ist der Verwalter Stellvertreter des Eigentümers und betreut Verwendung und Vermietung der gewerblich genutzten Gebäude und Grundstücke.
Bei der Gewerbeverwaltung erbringen wir u.a. folgende Leistungen:
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Sicherstellung einer kontinuierlichen, solventen und zufriedenen Mieterstruktur
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Buchhalterische Erfassung aller Geldbewegungen
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Neuvermietung bei Leerstand inkl. der Erstellung von Mietverträgen unter Berücksichtigung von Synergieeffekten bei der Art der Unternehmen (Mieter)
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Kontrolle der Mietzahlungen
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Einzelabrechnung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung mit Mietern
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Überwachung und Vergabe von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
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Übernahme von Schriftwechseln mit Mietern und Behörden
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Berücksichtigung der Marktentwicklung für gute Rentabilität